PSMV: Ein Schritt in die richtige Richtung
- Die IG Zukunft Pflanzenschutz begrüsst die Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). Neu können Pflanzenschutzmittel über ein vereinfachtes Zulassungsverfahren bewilligt werden, wenn das Produkt bereits in einem Nachbarland bewilligt ist. Zahlreiche Einschränkungen in der Schweiz verhindern aber weiterhin, dass Schweizer Produzentinnen und Produzenten über gleich lange Spiesse verfügen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarländern.
Der Schutz der Kulturen ist in der Schweiz nicht mehr gewährleistet. Fehlende Schutzmöglichkeiten und die zunehmende Zahl von Notfallzulassungen haben die Situation in den letzten Jahren massiv verschärft. Die Schweizer Produktion ist so mittelfristig nicht mehr in der Lage, einen adäquaten Selbstversorgungsgrad zu gewährleisten. Die per 1. Dezember 2025 in Kraft tretende Totalrevision der PSMV ist deshalb zwar ein wichtiger Schritt, weitere Massnahmen bleiben jedoch unabdingbar.
Schweizer Produktion bleibt benachteiligt
Mit der Revision können Gesuchstellende für Pflanzenschutzmittel ein vereinfachtes Zulassungsverfahren beantragen, sofern das betreffende Produkt bereits in einem Nachbarland zugelassen ist. Das beschleunigt den Prozess und reduziert den administrativen Aufwand. In Bereichen mit strengeren Vorgaben in der Schweiz, etwa beim Gewässerschutz, erfolgen jedoch weiterhin separate Prüfungen. Dadurch bleibt die Situation bestehen, dass Produzentinnen und Produzenten etwa in Süddeutschland Zugang zu zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln haben, während ihre Ernteprodukte gleichzeitig in die Schweiz exportiert werden. Von gleich langen Spiessen kann also keine Rede sein. Zudem steigt mit den erhöhten Gebühren das Risiko, dass Firmen in der Schweiz gar keine Zulassungsgesuche mehr einreichen.
Weitere Verbesserungen notwendig
Die IG Zukunft Pflanzenschutz anerkennt die Bestrebungen des Bundes, den Schutz der Kulturen zu verbessern. Positiv ist auch der Entscheid der WAK-N, dass Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln in relevanten EU-Länder künftig auch in der Schweiz anerkannt werden. Mittelfristig muss die Zahl solcher Notfallzulassungen jedoch deutlich sinken, um die Produktionssicherheit und Planbarkeit zu gewährleisten. Dazu braucht es eine rasche Umsetzung der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035. Diese muss zwingend um zusätzliche Massnahmen bei BLV und BAFU ergänzt werden, um den Zulassungsprozess weiter zu verbessern – insbesondere im Bereich der Biologicals.